Dem "Fluchtfahrzeug" wäre es möglich gewesen, durch Seitenstrassen zu flüchten, welche mehrheitlich nicht videoüberwacht seien. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht genügende Ermittlungen getätigt hätten, sei zum jetzigen Zeitpunkt kein potentielles Überwachungsmaterial mehr vorhanden, da die meisten Videoüberwachungssysteme ihre Aufzeichnungen nach max. 10 Tagen löschen würden. Weitere Ermittlungsansätze zwecks Identifikation der Täterschaft lägen keine vor.