2.2.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt hierzu aus, dass sie diverse Ermittlungen getätigt habe und insbesondere mehrere Überwachungsbilder resp. Aufzeichnungen von LSVA-Kontrollanlagen gesichtet habe. Die Ermittlungen seien jedoch erfolglos geblieben. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin seien nicht in allen Himmelsrichtungen Überwachungskameras installiert. Dem "Fluchtfahrzeug" wäre es möglich gewesen, durch Seitenstrassen zu flüchten, welche mehrheitlich nicht videoüberwacht seien.