Die Auswertung der LSVA-Daten (Rothrist West und Bözberg West, beide auf den Autobahnachsen) sei 5 Monate nach der Diebstahlmeldung erfolgt. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe sich auf die Autobahnrouten beschränkt, welche als Fluchtwege von Anfang an e- her unwahrscheinlich erschienen seien. Die naheliegendsten Fluchtrouten seien dagegen gar nicht in Betracht gezogen worden, obwohl es einfach gewesen wäre, alle Routen im Radius von einigen Kilometern zu überprüfen und die Fluchtrichtung einzugrenzen sowie die entsprechenden Videokameras zu sichten. Gerade Richtung Westen/Nordwesten gebe es Videokameras.