2.2. 2.2.1. Die Beschwerdeführerin macht im Beschwerdeverfahren im Wesentlichen geltend, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten trotz sofortiger Meldung des Diebstahls keine Sofortmassnahmen eingeleitet habe. Obwohl diverse Fluchtwege möglich gewesen seien (eingezeichnet auf Beschwerdebeilage 1) habe die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erst nach vier Tagen eine einzige Kamera (Autobahn A2 in Reiden Fahrtrichtung Süden) konsultiert. Zwei Wochen später sei die Videoaufzeichnung bei der F. konsultiert worden. Die Auswertung der LSVA-Daten (Rothrist West und Bözberg West, beide auf den Autobahnachsen) sei 5 Monate nach der Diebstahlmeldung erfolgt.