2. In Rücksprache mit der Datenschutzbeauftragten seien durch die Staatsanwaltschaft weitere Kamerastandorte zu prüfen und bei den jeweiligen Gemeinden/Behörden einzusehen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3.9. Mit Eingabe vom 5. Januar 2022 reichte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm eine Stellungnahme zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 21. Dezember 2021 ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: