3.6. Mit Eingabe vom 29. November 2021 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme ein und hielt an ihren mit Eingabe vom 8. November 2021 gestellten Anträgen fest. 3.7. Mit Eingabe vom 8. Dezember 2021 erstattete die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm eine Stellungnahme. 3.8. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2021 nahm die Beschwerdeführerin erneut Stellung und stellte die folgenden zusätzlichen prozessualen Anträge: " 1. Die Videokamera-Aufzeichnungen der Gemeinden Brittnau, Strengelbach und Rothrist seien durch die Staatsanwaltschaft einzusehen.