den Beschwerdeführer hätte verkauft werden sollen, zumal dieser am 18. Dezember 2019 den Kaufpreis von Fr. 30'000.00 mit dem Vermerk "Kauf Oldtimer [Marke]" an B. überwiesen hat (Transaktionsbeleg in den UA). Diesbezüglich sind keine näheren Abklärungen getätigt worden. Insbesondere wurde der Beschwerdeführer nicht einvernommen.