Das Rückkaufsrecht sei aber nie rechtsgültig ausgeübt worden. Der zuständige Sachbearbeiter der Regionalpolizei Zofingen, bei welcher er am 13. November 2020 Strafanzeige gegen B. eingereicht habe, habe mit B. Kontakt aufgenommen. Dieser habe gegenüber dem Sachbearbeiter bestätigt, er würde dem Beschwerdeführer entweder das Fahrzeug oder aber den Kaufpreis zurückgeben. Somit habe B. den Diebstahl des Fahrzeugs eingestanden. Insgesamt liege ein begründeter Tatverdacht für den Diebstahl vor. -5-