2. Es sei die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm anzuweisen, ein Strafverfahren gegen B., [Adresse], wegen Diebstahls und allfälliger weiterer Tatbestände zu eröffnen und durchzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." -3- 3.2. Die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 20. September 2021 verlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten des Beschwerdeverfahrens wurde vom Beschwerdeführer am 29. September 2021 geleistet.