1.2. Mit Eingabe an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 27. Januar 2021 konkretisierte der Beschwerdeführer, dass es sich beim entwendeten Fahrzeug um einen [Marke des Fahrzeugs, nachfolgend Fahrzeug] handelte, welchen er von B. zu Eigentum erworben habe. Eine unbekannte Täterschaft, vermutlich B., habe das Fahrzeug im Zeitraum zwischen dem 2. und 11. November 2020 unbefugterweise aus einer Lagerhalle in T. entwendet.