der Beiträge quittiert, nicht aber die Beschuldigte. Als sie angefangen habe zu arbeiten, sei der Sohn der Beschuldigten im Geschäft gewesen. Bevor die Beschuldigte nach U. gegangen sei, habe sie ihr gesagt, sie solle die AHV-Sachen mit ihrem Ehemann erledigen. Manchmal habe ihr Ehemann das Geld von ihr verlangt, manchmal ihr Sohn (UA Reg. 4, Eingabe vom 22. August 2019, S. 1 sowie Beilagen 3 und 4 [Quittungen für die Zahlungen von Februar, März und April 2019]; UA Reg. 2, Einvernahmeprot. vom 30. August 2019, S. 6; UA Reg. 7, Einvernahmeprot. vom 25. Februar 2020, S. 11 ff.).