2019, N. 25 ff. zu Art. 181 StGB). - 16 - 3.3.2. Gemäss Darstellung der Beschwerdeführerin soll die Beschuldigte ihr angedroht haben, sie werde dafür sorgen, dass sie die Schweiz verlassen müsse, damit sie trotz ausstehender Lohnzahlungen weiter für sie arbeitete (UA Reg. 2, Einvernahmeprot. vom 30. August 2019, S. 3 f.; UA Reg. 7, Einvernahmeprot. vom 25. Februar 2020, S. 9 f.). Ein solches Vorgehen der Beschuldigten könnte grundsätzlich den Straftatbestand der Nötigung (Art. 181 StGB) erfüllen. Wie erwähnt, kann eine Einstellung des Verfahrens gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit.