3.2.4.5. G. gab am 27. Dezember 2019 in der Befragung durch die Kantonspolizei an, sie kenne die Beschwerdeführerin seit Anfang 2018 und habe ihr gelegentlich mit Übersetzungen bei Anwalts- und Arztterminen geholfen. Anfang 2019 habe sie der Beschwerdeführerin die Arbeitsstelle bei der Beschuldigten vermittelt. Am 16. Juli 2019 sei sie im Nagelstudio anwesend gewesen, weil die Beschuldigte sie gebeten habe, im Konflikt mit der Beschwerdeführerin zu schlichten. Die Beschuldigte habe der Beschwerdeführerin Dokumente zum Unterschreiben gegeben. Dann sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden gekommen.