schwerdeführerin unterschriebenen Lohnabrechnungen (welche als Quittungen dienen sollten) das Geschäft habe verlassen wollen, wisse er nichts. Er könne sich das auch nicht vorstellen. Nachträglich habe ihm die Beschuldigte gesagt, sie habe der Beschwerdeführerin immer den vollen Lohn überwiesen und verstehe nicht, warum diese so wütend sei. Es stimme, dass, die Beschwerdeführerin während der tätlichen Auseinandersetzung von der Beschuldigten, deren Ehemann F. und einer weiteren Frau (G.) auf den Boden gedrückt und festgehalten worden sei, weil sie sich so aufbrausend und aggressiv verhalten habe (UA Reg. 8, Einvernahmeprot. vom 1. März 2021, S. 2 und 4 f.).