wollen, was die Beschwerdeführerin habe verhindern wollen, worauf sie ihren Ehemann aufgefordert haben solle, die Beschwerdeführerin zu packen und festzuhalten, damit sie das Geschäft habe verlassen können. In ihrer Handtasche sei der Umsatz von drei Tagen gewesen, über Fr. 10'000.00. Die Beschwerdeführerin habe ihr die Handtasche entreissen wollen, was sie nicht habe zulassen wollen. Ihr Ehemann habe die Tasche in der Hand gehabt. Die Beschwerdeführerin habe sie ihm entreissen wollen. Er habe die Tasche schützen wollen, darum habe ihn die Beschwerdeführerin gebissen. Während des Vorfalls seien sie und die Beschwerdeführerin zusammen auf den Boden gestürzt.