Dies habe der Beschuldigten die Möglichkeit gegeben, den Laden zu verlassen. Anschliessend hätten Frau G. und der Ehemann der Beschuldigten sie an den Armen festgehalten und sie zurück in den Aufenthaltsraum befördert, wo sie ihr gesagt hätten, sie solle endlich ruhig sein und aufhören, so herumzuschreien. Andernfalls würden sie die Polizei rufen. Danach habe Frau G. sie zum Bahnhof Baden begleitet, wo sie den Zug in Richtung Basel genommen habe. Durch den Vorfall habe sie Blutergüsse an der Brust, ihren Armen und Schultern erlitten und sei deswegen zu einer Ärztin gegangen (UA Reg. 2, Einvernahmeprot. vom 30. August 2019, S. 3 ff.).