Die Beschuldigte habe versucht, sich an ihr vorbeizudrängen. Aus lauter Verzweiflung habe sie nach dem Riemen der Handtasche der Beschuldigten gegriffen, welche diese umgehängt gehabt habe. Daraufhin habe der Ehemann sie zu Boden gebracht, so dass sie auf dem Rücken gelegen sei. Die Beschuldigte habe sie ebenfalls auf dem Boden festgehalten. Sie habe versucht, sich zu wehren, doch sie habe nur ihren Kopf bewegen können. Danach sei Frau G. gekommen, die ebenfalls im Laden gewesen sei, und habe sie ebenfalls auf den Boden gedrückt. Dies habe der Beschuldigten die Möglichkeit gegeben, den Laden zu verlassen.