Weil sie endlich ihren Lohn gewollt habe und ihr die Beschuldigte versprochen habe, nach ihrer Unterschrift das Geld auszuzahlen, habe sie die Lohnabrechnungen rückwirkend unterschrieben. Danach habe die Beschuldigte die Lohnabrechnungen genommen, diese in ihre Handtasche gesteckt und den Aufenthaltsraum verlassen. Sie sei der Beschuldigten gefolgt und habe sie immer wieder gefragt, wo jetzt ihr Geld sei, doch die Beschuldigte habe - 11 -