Weil sie ihren Lohn für die letzten sechs Monate habe erhalten wollen, habe sie die Quittungen unterschrieben, aber mit dem aktuellen Datum. Daraufhin habe die Beschuldigte ihr die Quittungen wieder weggenommen, die Lohnabrechnungen ausgedruckt, die ihnen der Buchhalter geschickt habe, und von ihr die unterschriftliche Bestätigung verlangt, dass sie die entsprechenden Löhne am Ende jedes Monats erhalten habe. Weil sie endlich ihren Lohn gewollt habe und ihr die Beschuldigte versprochen habe, nach ihrer Unterschrift das Geld auszuzahlen, habe sie die Lohnabrechnungen rückwirkend unterschrieben.