Am 17. Juli 2019 bescheinigte Dr. med. M., Facharzt für Allgemeine innere Medizin und Arbeitsmedizin FMH, R., der Beschwerdeführerin eine Arbeitsunfähigkeit zu 100 % ab 17. Juli 2019 bis voraussichtlich 28. Juli 2019 (UA Reg. 4). In ihrem Schreiben vom 22. Juli 2019 hielt Dr. med. I., Fachärztin für innere Medizin FMH, S., fest, sie habe bei der Beschwerdeführerin Hämatome an beiden Armen und an der linken Brust festgestellt. Diese Verletzungen stimmten überein mit der Schilderung der Beschwerdeführerin, wonach der Ehemann ihrer Arbeitgeberin sie an ihren Armen kräftig gepackt und, nachdem er sie auf den Boden geworfen habe, Druck auf ihren Brustkorb ausgeübt habe.