Wegen angeblicher Unstimmigkeiten kam es am 16. Juli 2019 zu einer Aussprache zwischen der Beschwerdeführerin und der Beschuldigten. Im Anschluss daran soll es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen der Beschwerdeführerin einerseits sowie der Beschuldigten, deren Ehemann F. und G. andererseits gekommen sein.