Sie habe eine posttraumatische Belastungsstörung. Auch habe Dr. K. mit Arztzeugnis vom 27. November 2019 bestätigt, dass die Beschwerdeführerin aufgrund des Konflikts am Arbeitsplatz Panik habe und eine Depression entwickelt habe. Es bestehe eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit. Die Beschuldigte behaupte, sie habe die Beschwerdeführerin stets in bar bezahlt und ihr genau in dem Betrag Vorschüsse gegeben, welche dem Lohn entsprochen hätten. Gemäss den -7-