Der Arztbericht der behandelnden Ärztin Dr. I. habe festgehalten, dass sie an ihrem Arbeitsplatz Gewalt erfahren und der Ehemann der Beschuldigten, F., sie gewaltsam an den Armen gepackt, zu Boden geworfen und ihr auf die Brust gedrückt habe. Die festgestellten Verletzungen (Hämatome auf beiden Seiten ihrer Arme und auf ihrer rechten Brust) stimmten mit der beschriebenen erlittenen Gewalt überein. Auch der Zeuge J. habe anlässlich der Einvernahme vom 1. März 2021 bestätigt, dass die drei Beschuldigten die Beschwerdeführerin auf den Boden gedrückt und festgehalten hätten. Sie habe eine posttraumatische Belastungsstörung.