2.2. Die Beschwerdeführerin ersuchte in ihrer Beschwerde um Aufhebung der Einstellungsverfügung und Rückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft Baden "zur Durchführung einer umfassenden Strafuntersuchung". Zur Begründung machte sie im Wesentlichen geltend, sie habe sich gleich nach der Auseinandersetzung vom 16. Juli 2019 am 22. Juli 2019 ärztlich untersuchen lassen. Der Arztbericht der behandelnden Ärztin Dr. I. habe festgehalten, dass sie an ihrem Arbeitsplatz Gewalt erfahren und der Ehemann der Beschuldigten, F., sie gewaltsam an den Armen gepackt, zu Boden geworfen und ihr auf die Brust gedrückt habe.