3.3. Die Beschwerdeführerin leistete die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Verfügung vom 25. Oktober 2021 einverlangte Sicherheit von Fr. 800.00 für allfällige Kosten am 4. November 2021. 3.4. Die Staatsanwaltschaft Baden ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 15. November 2021 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -3- 3.5. Die Beschuldigte beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 22. November 2021: " 1. Formelle Anträge: