1. A. reichte am 30. August 2019 bei der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Baden, gegen ihre damalige Arbeitgeberin B. (Inhaberin des Nagelstudios "E." in Q.) Strafantrag wegen Tätlichkeiten sowie Strafanzeige wegen Veruntreuung und Nötigung, begangen in der Zeit vom 15. Januar 2019 bis 16. Juli 2019, ein. Überdies stellte sie Strafantrag wegen Tätlichkeiten, begangen am 16. Juli 2019, gegen F. (den Ehemann von B.) und G.