Auch habe der Beschuldigte mindestens einem seiner Mitarbeiter den Lohn nicht bezahlt und verschiedene ehemalige freie Mitarbeiter der C. GmbH seien dabei, diese zu betreiben respektive zu verklagen. Überdies habe der Beschuldigte H. der F. telefonisch angeraten, die Arbeiten in Q. niederzulegen, da man mit dem Beschwerdeführer so oder so nichts verdienen könne. Sodann bezweifle er, dass der Beschuldigte vor dem Eingreifen seines Anwalts eine Unterscheidung zwischen Akonto und Baufortschritt gemacht habe. Diese Unterscheidung sei erstmals an der Verhandlung vor der Friedensrichterin durch den Anwalt ins Spiel gebracht worden.