Der Beschuldigte habe die letzte Akontozahlung ganz bewusst nicht für den vorgesehenen Zweck eingesetzt. Beispielsweise habe der Beschuldigte ihm im Dezember eine Offerte für eine Wärmepumpe vorgelegt und erwähnt, dass er Heizung, Eingangstüren, Balkontüren und Fenster bestellen und bezahlen werde. Daraufhin habe er dem Beschuldigten die letzte Akontozahlung geleistet. Der Beschuldigte habe allerdings weder Wärmepumpe noch Türen oder Fenster bestellt.