Es sei ihm auch absolut unverständlich, weshalb die Aussage des Beschuldigten, wonach ein Pauschalpreis vereinbart worden sei, höher gewichtet werde als seine Angaben sowie die Aussagen von D., zumal der Beschuldigte sich in Widersprüche verstrickt habe. Einerseits behaupte der Beschuldigte, dass er keine Belege über die geleistete Arbeit habe einreichen müssen, da ein Pauschalpreis vereinbart worden sei, andererseits habe der Beschuldigte sehr wohl eine ganze Reihe an Belegen an D. zwecks Rechnungsführung übergeben.