Es sei unverständlich, dass er nie einvernommen worden sei, ihm aber vorgeworfen werde, seine Argumentation sei teilweise nicht plausibel und widersprüchlich. Er habe keine Gelegenheit erhalten, diese Unklarheiten zu bereinigen. Es sei ihm auch absolut unverständlich, weshalb die Aussage des Beschuldigten, wonach ein Pauschalpreis vereinbart worden sei, höher gewichtet werde als seine Angaben sowie die Aussagen von D., zumal der Beschuldigte sich in Widersprüche verstrickt habe.