Er fordere die veruntreute Summe vollständig zurück. Überdies mache er Schadenersatzansprüche wegen Mietzinsausfällen sowie wegen mangelhafter oder fehlerhafter Planung der Umbauarbeiten geltend. Seine Forderungen bezifferte der Beschwerdeführer auf total Fr. 143'838.41. 2. Mit Verfügung vom 20. Mai 2021 stellte die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein. Die Oberstaatsanwaltschaft genehmigte die Einstellungsverfügung am 25. Mai 2021.