1. Mit Schreiben vom 27. März 2020 erstattete der Beschwerdeführer Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung. Der Beschwerdeführer führte aus, er habe den Beschuldigten (bzw. dessen Gesellschaft, die C. GmbH) im Oktober 2019 als Generalunternehmer beauftragt, seine Liegenschaft an der X-Strasse in Q. zu sanieren, wobei ein Kostendach von Fr. 700'000.00 inkl. MwSt. vereinbart worden sei. Zusätzlich sei vereinbart worden, dass der Beschwerdeführer eine im Vertragszeitpunkt noch nicht definierte Vergütung für seine Aufwendungen erhalten solle.