Aus dem Entscheid der Vizepräsidentin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 26. September 2017 i.S. Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau gegen D.G. (SBE.2017.31). Sachverhalt (Zusammenfassung) Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau wies mit Verfügung vom 7. Juni 2017 einen am 22. Juni 2016 erlassenen und in Vertretung unterschriebenen Strafbefehl zur Durchführung eines neuen Vorverfahrens an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zurück. Gleichzeitig sistierte er das Hauptverfahren und ordnete er die Rückübertragung der Rechtshängigkeit an die Staatsanwaltschaft Lenz-