2017 Strafprozessrecht 33 II. Strafprozessrecht 2 Art. 230 Abs. 3 StPO - Auch im Verfahren betreffend Entlassung aus der Sicherheitshaft während des erstinstanzlichen Verfahrens gemäss Art. 230 Abs. 3 StPO muss der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu einer kurzen Stellungnahme zum Haftentlassungsgesuch eingeräumt werden. - Dies gilt analog bei der Entlassung der beschuldigten Person aus dem vorzeitigen Strafvollzug, nachdem die StPO dafür kein eigenes Verfahren vorsieht.