T.D., beschuldigte Person, stellte durch ihren Rechtsvertreter bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gestützt auf Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO ein Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verfügte die Abweisung des Gesuchs und auferlegte der Gesuchstellerin Kosten