Die Kostennote des Verteidigers ist somit auschliesslich dahingehend zu überprüfen, ob die Aufwendungen mit dem Umfang und der Bedeutung des Falls in Einklang standen und kein unnötiger oder unangemessener Aufwand betrieben wurde. Auf dieser Grundlage ist der (fall-)angemessene Stundenaufwand festzusetzen und anschliessend der, je nach Schwierigkeitsgrad des Falls in der Höhe variable und in aller Regel Fr. 220.00 betragende, Stundenansatz festzulegen, was insgesamt zur angemessenen Entschädigung für die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der amtlichen Verteidigung führt.