- Die Beauftragung der Bodenbewertungsstelle des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Basel-Stadt mit der Verkehrswertschätzung einer Liegenschaft ist zulässig. Eine dadurch allenfalls entstehende Ungleichbehandlung von Eigentümerinnen und Eigentümern von ausserkantonalen Liegenschaften gegenüber solchen, die im Kanton Aargau Liegenschaften besitzen, ist sachgerecht (E. 3.1.4.2). Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 3. Kammer, vom 28. Januar 2014 i.S. M.D. gegen Ausgleichskasse A (VBE.2013.251). Aus den Erwägungen