2.3.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass weder die StPO noch das übergeordnete Recht ein Teilnahmerecht des Verteidigers des Beschwerdeführers bei der Untersuchung durch die Sachverständige begründen. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen. (...) Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2014 Sozialversicherungsrecht 47 I. Sozialversicherungsrecht