2.3.3.2. Die vom Beschwerdeführer eingebrachten Entscheide und Literatur vermögen dieses Resultat nicht zu ändern. Im Urteil Barbera, Messegué und Jabardo gegen Spanien vom 6. Dezember 1988 hielt der EGMR fest, dass Beweise prinzipiell in öffentlicher Verhandlung vor dem Beschuldigten erhoben werden müssen, damit eine kontradiktorische Verhandlung stattfinden kann (Ziff. 78). Das Urteil A.M. gegen Italien vom 14. Dezember 1999 behandelt die Einvernahme von (einzigen) Zeugen der Anklage in Übersee ohne Beisein der Verteidigung. Damit behandeln beide Urteile Einvernahmen von Belastungszeugen und sind nach dem oben gesagten nicht einschlägig.