4 Art. 416 ff. StPO Kosten Wird ein Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung von der Staatsanwaltschaft vor Abschluss der Strafuntersuchung abgewiesen, besteht für die Auferlegung von Verfahrenskosten an die beschuldigte Person in diesem prozessualen Entscheid keine gesetzliche Grundlage. Aus dem Entscheid des Obergerichts, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 17. September 2013 i.S. T.D. gegen Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten (SBK.2013.180). Sachverhalt