Aus dem Entscheid des Obergerichts, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 19. Mai 2011 i.S. K.J. gegen Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm (SBK.2011.91). Aus den Erwägungen 2. 2.1. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Verweigerung der Teilnahme des Beschwerdeführers zusammen mit seiner amtlichen Verteidigerin oder jene seiner amtlichen Verteidigerin allein an der Einvernahme des Mitbeschuldigten (…). 2011 Strafprozessrecht 65