Ohne diesen Nachweis dürfen Steuerschulden somit nicht mit monatlichen Raten im erweiterten Existenzminimum berücksichtigt werden. Im Übrigen bleibt gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts die gewöhnliche Tilgung angehäufter Schulden bei der Beurteilung der Bedürftigkeit grundsätzlich ausser Betracht, da die unentgeltliche Rechtspflege nicht dazu dienen soll, auf Kosten des Gemeinwesens Gläubiger zu befriedigen, die nicht oder nicht mehr zum Lebensunterhalt beitragen (Urteil des Bundesgerichts 4P.80/2006 vom 29. Mai 2006 E. 3.1). 2011 Strafprozessrecht 61