Praxisgemäss sind im Kanton Aargau die Prämien für Versicherungen sowie Gebühren für Radio, Fernsehen, Telefon und Internet bereits im Grundbetrag enthalten. Laufende Steuerschulden und Steuerrückstände werden nur berücksichtigt, soweit regelmässige Zahlungen belegt sind (BGE 135 I 221 E. 5.2; AGVE 2002 Nr. 18 S. 68). Ohne diesen Nachweis dürfen Steuerschulden somit nicht mit monatlichen Raten im erweiterten Existenzminimum berücksichtigt werden.