2011 Strafprozessrecht 55 der Untersuchung nennt (NIKLAUS SCHMID, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2009, Art. 115 N. 4). Vorliegend verlangt der Beschwerdeführer mit Beschwerde, es sei ihm die Parteistellung bzw. Rechtsmittellegitimation zuzugestehen.