Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob beim Bezirksgericht Zofingen Anklage gegen K. B. wegen Verdachts auf Vergewaltigung zum Nachteil seiner Ehefrau. In der Anklage beantragte die Staatsanwaltschaft, K. B. sei vom Vorwurf der Vergewaltigung freizusprechen. Das Bezirksgericht Zofingen ist auf die Anklage nicht eingetreten und hat sie an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft erhebt dagegen Beschwerde. Aus den Erwägungen