abnahmen nicht einzutreten. 58 Obergericht 2012 9 Art. 324 ff. StPO Anklageerhebung Die Staatsanwaltschaft darf mit der Anklageerhebung keinen Freispruch der beschuldigten Person beantragen. Aus dem Entscheid des Obergerichts, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 11. April 2012 i.S. Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegen K.B. (SBK.2011.253). Das Bundesgericht ist auf eine gegen diesen Entscheid ergriffene Beschwerde nicht eingetreten (Urteil des Bundesgerichts 1B_295/2012 vom 21. November 2012). Sachverhalt