Aus dem Entscheid des Obergerichts, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 10. Januar 2012 i.S. I. S. gegen Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg (SBK.2011.255) Aus den Erwägungen 2. 2.1. In Ziffer 2 der Beschwerde stellt die Beschwerdeführerin den Antrag, dass sämtliche bereits ergangenen Verfahrenshandlungen bzw. Beweisabnahmen für nicht verwertbar zu erklären bzw. zu wiederholen seien. 56 Obergericht 2012