O., § 5 N. 19). Die Anklage ist dasjenige Schriftstück, mit dem die Staatsanwaltschaft gestützt auf die vorausgegangene Strafuntersuchung gegen die beschuldigten Personen genau umschriebene Deliktsvorwürfe erhebt und diese damit zur Beurteilung ans Gericht überweist (LANDSHUT, 64 Obergericht 2012