Weiter sei die Gesuchstellerin im Anschluss an die Durchsuchung und die Befragung über deren Verlauf zu informieren. Gestützt auf diese Delegation führte die Kantonspolizei am 11. Januar 2011 eine Hausdurchsuchung sowie eine erste Einvernahme des Beschuldigten durch, bei welcher sich dieser im Wesentlichen geständig zeigte. Am 4. März 2011 erfolgte eine weitere Einvernahme durch die Kantonspolizei und es wurde den Privatklägern Gelegenheit gegeben, Fragen an den Beschuldigten zu stellen.