und beauftragte die Kantonspolizei mit Delegationsverfügung vom 10. Januar 2011, den Beschuldigten unter Wahrung der Parteirechte zu folgenden Punkten zu befragen: "Alibiabklärung bezüglich den Sprayereien vom 17./18.1.2011 in Möhlin; Durchsuchung der Wohnung gem. beiliegendem Durchsuchungsbefehl; Befragung als Beschuldigter zu den Sprayereien vom 17./18.1.2011 in Möhlin". Weiter sei die Gesuchstellerin im Anschluss an die Durchsuchung und die Befragung über deren Verlauf zu informieren.